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Lärm
Das Gehör versetzt uns in die Lage unsere Umwelt wahrzunehmen und mit unserem Umfeld zu kommunizieren. Eine Einschränkung des Hörvermögens bewirkt ein Gefühl der Isolation und bedeutet für die Betroffenen eine deutliche Einschränkung der Lebensqualität.
Schwerhörigkeit kann verschiedene Ursachen haben. Neben der altersbedingten Abnahme des Hörvermögens stellt die Einwirkung von Lärm im Beruf oder in der Freizeit die Hauptursache dar.
Die Anzahl der als berufsbedingt anerkannten Schwerhörigkeiten belegt, dass Lärm nach wie vor eine ernstzunehmende Gefahr in der Arbeitswelt ist. Dem hat der Gesetzgeber durch die im März 2007 veröffentlichte Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (LärmVibrationsArbSchV) Rechnung getragen. Damit wurden die Grenzwerte für das Einleiten von Maßnahmen, die sogenannten Auslösewerte, um 5 dB gesenkt und erstmalig die Wechselwirkungen zwischen Lärm und ototoxischen (den Hörnerv schädigenden) Substanzen berücksichtigt.
Die Arbeitsschutzverordnung verpflichtet die Unternehmer für den Fall, dass Arbeitnehmer Gefährdungen durch Lärm ausgesetzt sind, eine Bewertung vorzunehmen und bei Unsicherheit hinsichtlich der Einhaltung der Grenzwerte Messungen durchzuführen.
Wir unterstützen Unternehmer und Sicherheitsfachkräfte bei der Durchführung dieser Aufgaben.
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